Wie ist der aktuelle Stand ? Was liegt an ?  

Am 26. Mai 2009  brachte der Beschluss des Verwaltungsgericht Düsseldorf zum weiteren vorläufigen Betriebsstopp einen weiteren Erfolg für uns. Gleichzeitig hätte dies Klatsche für Bayer und die Landes- und Bezirksregierung  ein Grund zur Zurückhaltung und Reue sein sollen.  Die Richter brauchten nur die von Beginn an und mit offensichtlichem Vorsatz eingebauten Reduzierungen der GeoGrid -Matte und der Rohrwandstärke als Basis für ihre Stopp-Entscheidung. Weitere Tricks, wie nicht verwertbare, weil parteiische Gutachten und Gutachter und nachträgliche Meinungsäußerungen zu Trassenvarianten und Gemeinwohl  brauchten sich die Richter im Eilverfahren noch nicht vornehmen.
Zumindest für Bayer und die Landesregierung  war der Knall wohl noch nicht laut genug, denn von Beiden kam nur: Wir machen weiter wie bisher!

Am 23. Juli machten einen weiteren Skandal öffentlich. Schon Anfang Juli hatte uns  ein Brief der Bezirksregierung an die Landesregierung bzw. deren Staatssekretäre  erreicht, dessen Inhalt im wahrsten Sinne des Wortes  „Zündstoff“ ist. Ohne unsere Aktion wäre auch diese Bombe erst mal unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden. Dem haben wir einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Die niemals gemachte und immer noch fehlende Kampfmittelsondierung, obwohl diese „rechtzeitig vor Baubeginn“ zwingend vorgeschrieben ist, ässt sich mit den üblichen Floskeln und Verharmlosungen der Verantwortlichen nicht „heilen“. Interessant ist auch, was der Staatsanwalt zu der
„Baugefährdung“ sagt.
Bayers Baufirma WINGAS hat die Frist zur „Nachsorge“ schon mal verstreichen lassen.

Wir bleiben weiter an dem Bomben- und Giftröhren-Thema dran! Versprochen.

Unsere Kritik –
an Bayer und der Landespolitik 

Was im Osten Deutschlands nicht sein konnte, soll im dichtest besiedelten NRW kaltschnäuzig durchgedrückt werden…

Nur einen Monat nach Beginn des Raumordnungsverfahrens schließt Bayer einen Vertrag mit Linde ab und schafft in Dormagen Überkapazitäten an CO…

Das Rohrleitungsgesetz wird ohne Aussprache im März 2006 - bei vielen Abgeordneten noch ohne Kenntnis des Gefahrenpotentials - durch den Landtag gewunken...

Der Planfeststellungsbeschluss enthält die sofortige
Vollziehbarkeit. Eigentümer können deshalb sofort
enteignet werden. Normalerweise dauert der Rechtsweg bis zur Enteignungen sehr lange…

Der PFB wird gefasst ohne Allgemeinen Gefahrenabwehrplan (AGAP). Das kritisieren sogar eingefleischte Befürworter des Projektes…

Änderungen zum PFB (auf besonderen Wunsch von Bayer) werden „ergebnisoffen“ aber ohne jede Beteiligung der Öffentlichkeit von der Bezirksregierung geprüft und abgesegnet…

Auch der in der Mache befindliche AGAP wird streng geheim bearbeitet. Ob da wohl die Bedenken der Feuerwehren den richtigen Stellenwert erhalten…

Landes- und Bezirksregierung zeigen sich bisher nur interessiert an Bayers Wohlergehen. Die berechtigten Sorgen und Ängste der Bürger sind ihnen egal…

Der Beweis dafür ist der Vertrag mit Bayer, der Bayer zu nichts verpflichtet. Die zugesicherten Investitionen sind sogar geringer als die der letzten Jahre…

Bisher hat Ministerpräsident  Rüttgers und die Landespolitik (CDU, FDP und SPD) immer getönt: „Wir warten auf den richterlichen Entscheid.“ Jetzt sind sogar zwei Entscheide da und trotzdem wird weiter Bayer-Lobbyarbeit als Landespolitik verkauft. Spätestens seit Bayer die Arbeiter an der Pipeline ins „Bombenabenteuer“ geschickt hat, sollte der selbsternannte  Arbeiterführer Rüttgers wach werden und handeln. Wenn da nichts kommt, bleibt nur das Bild vom „Zauderer und Bayer-Freund Rüttgers“.

Signifikante Eckpunkte

1999
Ausdrücklich erlaubt die EU der BRD Subventionen, da CO für jedweden Transportweg bei industrieller Nutzung zu gefährlich ist.

10/2004
Beginn Raumordnungsverfahren (Grobplanung der Trasse, Gefahrenpotential ausdrücklich nicht berücksichtigt)

13.12.2004
Bayer schließt mit Linde einen CO-Liefervertrag für den Standort Dormagen. (Dort steht nun mehr CO zur Verfügung, als verbraucht wird)

04/2005
Raumordnungsverfahren abgeschlossen

21.03.2006
RohrLG (Lex Bayer) wird einstimmig im Landtag verabschiedet
(Grundlage für Enteignungen und das weitere Verfahren)

14.02.2007
Planfeststellungsbeschluss (Detaillierte Planung über Trassenverlauf und bindende technische Vorgaben)

18.09.2007
Beschluss VG Düsseldorf: Bestätigt Bau- und Betriebsgenehmigung für die CO-Pipeline.

17.12.2007
OVG Münster: Bayer darf nur auf eigenes Risiko Leitung zu Ende bauen. Inbetriebnahme bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgeschlossen

15.10.2008
Planergänzungsbeschluss mit reduzierten Sicherheitskriterien.
(Nachträgliche Minderung technischer Sicherheitsstandards auf Antrag von Bayer.)

19.03.2009
Eilantrag Bayer, die Leitung - trotz gegenteiligem  OVG-Beschluss -  in Betrieb zu nehmen.

07.04.2009
Öffentlich rechtlicher Vertrag, der Bayer zu nichts verpflichtet und von Bayer jederzeit gekündigt werden kann. Gemeinnützigkeit ist nicht erkennbar.

26.05.2009
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf schmettert den Eilantrag ab und untersagt weiter die vorzeitige Inbetriebnahme zunächst nur wegen „Absenkung der Sicherheit“...

 

Mehr Informationen zum Protest gegen die Kohlenmonoxid (CO) -Leitung der Bayer AG finden Sie auf den Webseiten der örtlichen Initiativen:

Duisburg-Süd:

www.contra-pipeline.de

Erkrath:

www.ig-erkrath.de

Hilden:

www.muthilden.de

Anzahl der Unterschriften gegen die CO-Pipeline am 25.08.2009: 102.409

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Bürgerinitiative Bau-Stopp der Bayer-Pipeline

Vertreten durch: Interessengemeinschaft Erkrath (IG Erkrath) - Wolfgang Cüppers (1. Vorsitzender) - Immermannstraße 2 - 40699 Erkrath -  Telefon: 02104 953888 - Handy: 0172 2966535 - mail@ig-erkrath.de

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Diese Seite wurde zuletzt am 26.08.2009 aktualisiert.