Vier gewichtige Argumente
gegen die CO-Pipeline
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Mehr Informationen zum Protest gegen die
Kohlenmonoxid (CO) -Leitung der Bayer AG finden Sie auf den
Webseiten der örtlichen Initiativen:
Duisburg-
Süd:
www.contra-pipeline.de
Erkrath:
www.ig-erkrath.de
Hilden:
www.muthilden.de |
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Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG:
Bürgerinitiative Bau-Stopp der
Bayer-Pipeline
Vertreten durch: Interessengemeinschaft
Erkrath(IG Erkrath) - Wolfgang Cüppers (1. Vorsitzender) -
Immermannstraße 2 - 40699 Erkrath - Telefon: 02104 953888 - Handy:
0172 2966535 -
mail@ig-erkrath.de
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Die rechtliche Seite –
Jahre Kampf ums Recht |
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Die Bayer-CO-Pipeline
birgt unkalkulierbare Risiken. Eine 67 km lange Giftröhre ist
nicht lückenlos kontrollierbar. Bei einem vorsätzlich oder
fahrlässig herbeigeführten Austritt verteilen sich in bis
zu
800 Meter ( gibt Bayer selbst zu; Fachleute halten auch bis zu
1500 Meter für möglich) Entfernung tödliche Konzentrationen
dieses Giftgases; nicht wahrnehmbar und ohne Rettung für
Betroffene.
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Bayer hat eine seit 50 Jahren funktionierende Koksvergasungsanlage,
die Uerdingen zum größten Polycarbonatstandort weltweit
aufsteigen ließ. Moderne Reformer und die Standby betriebene
Koksanlage sichern Standort und Arbeitsplätze besser als eine
Giftgas-Pipeline durch Wohngebiete.
Seit Beantragung des Ausbaus der TDI-Anlage (für Schaumstoffe) in
Dormagen ist aktenkundig, dass der Bedarf an CO dort auf die
vierfache Mange steigt; damit hat sich der früher behauptete
CO-Überschuss dort in Luft aufgelöst. |
10/2004 -
04/2005
Bezirksregierung führt Raumordnungsverfahren mit
Grobplanung durch; Gefahren bleiben unberücksichtigt
21.03.2006
Landtag verabschiedet einstimmig Rohrleitungsgesetz
(LexBayer
als Basis der Enteignungen)
14.02.2007
Bezirksregierung erlässt den Planfeststellungsbeschluss zum Bau
und Betrieb der CO-Leitung
18.09.2007
VG Düsseldorf bestätigt Bau- und Betriebsgenehmigung
17.12.2007
OVG Münster untersagt Inbetriebnahme bis zur Entscheidung in der
Hauptsache
15.10.2008
Bezirksregierung erlässt
Planergänzungsbeschluss mit nachträglicher Minderung der
Sicherheitsstandards.
19.03.2009
Bayer stellt Eilantrag,
die Leitung - trotz gegenteiligem OVG-Beschluss - in Betrieb
zu nehmen |
07.04.2009
Bezirksregierung und Bayer schließen öffentlich-rechtlichen
Vertrag, der von Bayer jederzeit gekündigt werden kann
26.05.2009
VG
Düsseldorf schmettert den Eilantrag ab und untersagt weiter die
vorzeitige Inbetriebnahme wegen Absenkung der
Sicherheitsstandards
Ende 2010
RP Anne Lütkes kündigt ein neues Planänderungsverfahren mit
umfassender Bürgerbeteiligung an.
Februar 2011
Das Hauptverfahren wird in erster Instanz vom 23. bis 27.
Mai 2011 beim VG Düsseldorf verhandelt.
25.Mai 2011
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf beurteilt zunächst die
Nachgenehmigung zur GeoGrid-Matte für unzulässig. Die
Bezirksregierung musste ihre Änderungsgenehmigung zurücknehmen.
Am dritten Tag beurteilten die Richter den
Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig und damit für nicht
vollziehbar. Kläger und Bezirksregierung haben Berufung beim
OVG Münster eingereicht. |
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Bayer wird die Pipeline auf
Jahre nicht in Betrieb nehmen können. Einseitiges Beharren auf
einer Gift-Röhre als einzige, unsichere Versorgung lähmt die
Innovationskräfte von Bayer und steht weiteren Entwicklungen
wie der gemeldeten Kunststoff-erzeugung ohne Giftstufen -
direkt aus CO2 - noch im Wege. |
Die Unzuverlässigkeit von
Bayer &CO beim Bau dieser Giftleitung ist durch viele Fakten
auch öffentlich belegt und mittlerweile gerichtlich bestätigt.
Es wäre für ein positives Image von Bayer besser, sich jetzt für
Alternativen zu öffnen und nicht gegen Bürger und Lokalpolitik
die Gift-Röhre durchdrücken zu wollen. |