Stopp-CO-Pipeline

Mehr als  110.000 Menschen und 10 Stadträte für
mehr als 1,5 Millionen Menschen fordern:
Keine Risiko-Leitung durch Wohngebiete in NRW

Wie ist der aktuelle Stand ? Was liegt an ?  (Stand Mai 2012)

Die Planfeststellung der Bayer-CO-Pipeline wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf am
25. Mai 2011
als rechtswidrig und nicht vollziehbar beurteilt. Der Betrieb der Leitung bleibt weiter  untersagt. Da Nachbearbeitung durch die Bezirksregierung und Berufung beim Oberverwaltungsgericht von Klägern und der Bezirksregierung eingereicht wurden, werden wir die Kläger weiter mit aller Kraft unterstützen. Wir sind auf viele weitere Jahre gewappnet. Der 2010 verkündete Baustopp wurde aufgehoben. Auf die für das Jahr 2011 von der Regierungspräsidentin angekündigte Bürgerbeteiligung für einen größeren Teil der über 200 Einzelabweichungen warten wir heute noch. Hierzu werden wir nach Vorliegen der notwendigen Daten unsere Unterstützenden zur Stellungnahme aufrufen. Jetzt steht die Wahl in NRW an und wir informieren Sie hier, wie die Kandidaten Ihres Wahlkreises (für die Erststimme wichtig) zu der CO-Pipeline geantwortet haben und wie die Parteispitze sich geäußert hat oder auch nicht. ( für die Zweitstimme wichtig) Hier die 5
Fragen und die  Antworten

Bleiben Sie informiert und engagiert und nutzen Sie die Links für weitere Informationen.

Vier gewichtige Argumente
gegen die CO-Pipeline

Mehr Informationen zum Protest gegen die Kohlenmonoxid (CO) -Leitung der Bayer AG finden Sie auf den Webseiten der örtlichen Initiativen:

 

Duisburg-

Süd:           www.contra-pipeline.de

 

Erkrath:     www.ig-erkrath.de

 

Hilden:       www.muthilden.de

 

Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG:

Bürgerinitiative Bau-Stopp der Bayer-Pipeline

Vertreten durch: Interessengemeinschaft Erkrath(IG Erkrath) - Wolfgang Cüppers (1. Vorsitzender) - Immermannstraße 2 - 40699 Erkrath -  Telefon: 02104 953888 - Handy: 0172 2966535 - mail@ig-erkrath.de

 

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Die rechtliche Seite –
Jahre Kampf ums Recht

Die Bayer-CO-Pipeline birgt unkalkulierbare Risiken. Eine 67 km lange Giftröhre ist nicht lückenlos kontrollierbar. Bei einem vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten  Austritt verteilen sich in bis zu 800 Meter ( gibt Bayer selbst zu; Fachleute halten auch bis zu 1500 Meter für möglich) Entfernung tödliche Konzentrationen dieses Giftgases; nicht wahrnehmbar und ohne Rettung für Betroffene.

 

Bayer hat eine seit 50 Jahren funktionierende Koksvergasungsanlage, die Uerdingen zum größten Polycarbonatstandort weltweit aufsteigen ließ. Moderne Reformer und die Standby betriebene Koksanlage sichern Standort und Arbeitsplätze besser als  eine Giftgas-Pipeline durch Wohngebiete.

Seit Beantragung des Ausbaus der TDI-Anlage (für Schaumstoffe) in Dormagen ist aktenkundig, dass der Bedarf an CO dort auf die vierfache Mange steigt; damit hat sich der früher behauptete CO-Überschuss dort in Luft aufgelöst.

10/2004 - 04/2005
Bezirksregierung führt Raumordnungsverfahren mit Grobplanung durch; Gefahren bleiben unberücksichtigt

21.03.2006
Landtag verabschiedet einstimmig Rohrleitungsgesetz (LexBayer als Basis der Enteignungen)

14.02.2007
Bezirksregierung erlässt den  Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb der CO-Leitung

18.09.2007
VG Düsseldorf bestätigt Bau- und Betriebsgenehmigung

17.12.2007
OVG Münster untersagt Inbetriebnahme bis zur Entscheidung in der Hauptsache


15.10.2008
Bezirksregierung erlässt
Planergänzungsbeschluss mit nachträglicher Minderung der Sicherheitsstandards.

19.03.2009
Bayer stellt Eilantrag
, die Leitung - trotz gegenteiligem  OVG-Beschluss -  in Betrieb zu nehmen

07.04.2009
Bezirksregierung und Bayer schließen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der von Bayer jederzeit gekündigt werden kann

26.05.2009
VG Düsseldorf schmettert den Eilantrag ab und untersagt weiter die vorzeitige Inbetriebnahme wegen Absenkung der Sicherheitsstandards

Ende 2010
RP Anne Lütkes kündigt ein neues Planänderungsverfahren mit umfassender Bürgerbeteiligung an.

Februar 2011
Das Hauptverfahren wird in erster Instanz  vom 23. bis 27. Mai 2011 beim VG Düsseldorf verhandelt.

25.Mai 2011
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf beurteilt zunächst die Nachgenehmigung zur GeoGrid-Matte für unzulässig. Die Bezirksregierung musste ihre Änderungsgenehmigung zurücknehmen. Am dritten Tag beurteilten die Richter den Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig und damit für nicht vollziehbar. Kläger und Bezirksregierung haben Berufung beim OVG  Münster eingereicht.

Bayer wird die Pipeline auf Jahre nicht in Betrieb nehmen können. Einseitiges Beharren auf einer Gift-Röhre als einzige, unsichere Versorgung lähmt die Innovationskräfte von Bayer und steht weiteren Entwicklungen wie der gemeldeten Kunststoff-erzeugung ohne Giftstufen - direkt aus CO2 - noch im Wege.

Die Unzuverlässigkeit von Bayer &CO beim Bau dieser Giftleitung ist durch viele Fakten  auch öffentlich belegt und mittlerweile gerichtlich bestätigt. Es wäre für ein positives Image von Bayer besser, sich jetzt für Alternativen zu öffnen und nicht gegen Bürger und Lokalpolitik die Gift-Röhre durchdrücken zu wollen.